Rechtsprechung
LAG Hessen, 19.07.2005 - 18/4 TaBV 8/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 TVG
Aufbaufallgruppen - Eingruppierung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgebliche Kriterien für die Eingruppierung eines Mechanikers in eine Entgeltgruppe des Bundesentgelttarifvertrages für die chemische Industrie; Anforderungen an das Vorliegen erweiterter Kenntnisse und Fertigkeiten im Sinne der Entgeltgruppe E 7 des ...
- Wolters Kluwer
(Aufbaufallgruppen - Eingruppierung)
- Judicialis
BetrVG § 99
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 99
Eingruppierung eines Mechanikers der chemischen Industrie - erweiterte Kenntnisse nach Fertigkeiten in Aufbaufallgruppen nicht durch zweitätigen Lehrgang - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 23.11.2004 - 6 BV 3/04
- LAG Hessen, 19.07.2005 - 18/4 TaBV 8/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03
Eingruppierung eines Maschinenbedieners in der Chemischen Industrie
Auszug aus LAG Hessen, 19.07.2005 - 4 TaBV 8/05
Wenn ein Arbeitnehmer eine diesen Beispielen entsprechende Tätigkeit ausführt, sind die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig als erfüllt anzusehen (vgl. BAG, U. v. 19.08.2004, 8 AZR 375/03).Auf die allgemeinen Merkmale muss dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfasst wird (BAG, U. v. 19.08.2004 - 8 AZR 375/03).
- BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
Auszug aus LAG Hessen, 19.07.2005 - 4 TaBV 8/05
Die summarische Prüfung muss nur erkennen lassen, aufgrund welcher Tatsachen die Erfordernisse einer bestimmten Fallgruppe bzw. Vergütungsgruppe las erfüllt angesehen werden (BAG, Urteil v. 24.02.1999, 4 AZR 8/98. - BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 56/93
Tarifgerechte Eingruppierung eines Feuerwehrmannes - Vorliegen qualifizierter …
Auszug aus LAG Hessen, 19.07.2005 - 4 TaBV 8/05
b) Da die Beteiligten übereinstimmend davon ausgehen, dass zumindest die Voraussetzungen der Entgeltgruppe E 6 BETV erfüllt sind, genügt insoweit eine pauschale gerichtliche Überprüfung (BAG, B. v. 17.05.1994, AZ.: 1 ABR 56/93).